{"id":5935,"date":"2026-01-14T13:47:23","date_gmt":"2026-01-14T12:47:23","guid":{"rendered":"https:\/\/senzor.sk\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/"},"modified":"2026-04-30T12:35:23","modified_gmt":"2026-04-30T10:35:23","slug":"allgemeine-einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/senzor.sk\/de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1580.8px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p>Allgemeine Einkaufsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c genannt) der Firma <strong>SENZOR, s.r.o.<\/strong> , Magnezit\u00e1rska 11, 040 13 Ko\u0161ice, Firmen-ID: <strong>31687482<\/strong> , eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Ko\u0161ice I, Abteilung S.r.o., Eintrag Nr. <strong>4407\/V<\/strong> (nachfolgend \u201eSENZOR\u201c genannt).<\/p>\n<h3>1. Einleitende Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>1.1<\/strong> SENZOR f\u00fchrt alle Eink\u00e4ufe ausschlie\u00dflich gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen von SENZOR in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung durch. Die Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen von SENZOR gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst ohne erneuten ausdr\u00fccklichen Verweis darauf. Die Allgemeinen Lieferbedingungen von SENZOR sind integraler Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen.  <\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong> SENZOR akzeptiert die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten (usw.) nicht. Dies gilt auch dann, wenn SENZOR ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat oder ihre Geltung in anderen oder allgemeinen Verkaufsbedingungen des Lieferanten als Bedingung festgelegt ist. Demzufolge sind die Verkaufsbedingungen und Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Lieferanten (usw.) selbst dann nicht bindend, wenn sie SENZOR nachweislich zugestellt wurden.   <\/p>\n<p><strong>1.3<\/strong> Alle Vereinbarungen, einschlie\u00dflich Nebenabreden und Nachtr\u00e4ge, bed\u00fcrfen der Schriftform und m\u00fcssen von SENZOR schriftlich best\u00e4tigt werden; andernfalls sind sie unwirksam. M\u00fcndliche Zusagen, Nebenabreden oder Erkl\u00e4rungen von SENZOR-Mitarbeitern, die von der schriftlichen Vereinbarung abweichen oder diese erg\u00e4nzen, sind nicht bindend. <\/p>\n<p><strong>1.4<\/strong> Der Vertrag zwischen SENZOR und den Lieferanten kommt durch eine schriftliche Bestellung an SENZOR und deren schriftliche Annahme durch den Lieferanten zustande (nachfolgend \u201eVertrag\u201c). Sofern die Bestellung keine G\u00fcltigkeitsdauer angibt, ist sie f\u00fcnf Werktage nach Eingang beim Lieferanten, jedoch h\u00f6chstens 15 Tage nach Versand an den Lieferanten, verbindlich (nachfolgend \u201eG\u00fcltigkeitsdauer der Bestellung\u201c). Geht innerhalb der G\u00fcltigkeitsdauer keine schriftliche Annahme der Bestellung durch den Lieferanten bei SENZOR ein, erlischt die Bestellung und der Vertrag kommt nicht zustande. SENZOR ist berechtigt, der Bestellung eine eigene Auftragsbest\u00e4tigung beizuf\u00fcgen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese unver\u00e4ndert und im Namen des Unternehmens unterzeichnet zur\u00fcckzusenden, und zwar bei Nachbestellungen innerhalb von drei Werktagen und bei Bestellungen von Neuteilen sp\u00e4testens innerhalb von f\u00fcnf Werktagen. Verwendet der Lieferant eine eigene Auftragsbest\u00e4tigung, darf deren Inhalt nicht von der Auftragsbest\u00e4tigung von SENZOR abweichen.    <\/p>\n<p><strong>1.5<\/strong> Die Daten in den Brosch\u00fcren des Lieferanten sowie die Spezifikationen hinsichtlich Typen, Abmessungen, Normen (usw.) oder sonstige vom Lieferanten durch Muster, Tests, Zeichnungen, Bilder usw. mitgeteilte Angaben sind verbindlich. <\/p>\n<p><strong>1.6<\/strong> Regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Betriebsferien oder Produktionsunterbrechungen des Lieferanten, die l\u00e4nger als f\u00fcnf Werktage dauern, m\u00fcssen SENZOR mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><strong>1.7<\/strong> Unerwartete Probleme in der Produktion und\/oder Lieferung m\u00fcssen SENZOR unverz\u00fcglich schriftlich gemeldet werden.<\/p>\n<p><strong>1.8<\/strong> Der Begriff \u201eHandelsgesetzbuch\u201c bezeichnet das Gesetz Nr. 513\/1991 Slg., Handelsgesetzbuch der Slowakischen Republik, im Folgenden \u201eHandelsgesetzbuch\u201c genannt.  <\/p>\n<p><strong>1.9<\/strong> Lieferant bezeichnet eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, mit der SENZOR einen Vertrag gem\u00e4\u00df diesen AGB abschlie\u00dft (nachfolgend \u201eLieferant\u201c genannt).<\/p>\n<h3>2. Preise<\/h3>\n<p><strong>2.1<\/strong> Es gelten die in der Bestellung angegebenen Preise. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich diese Preise inklusive Mehrwertsteuer, Nebenkosten wie Verpackung, Transport oder Versandkosten sowie sonstiger Abgaben (nachfolgend \u201ePreis\u201c oder \u201ePreise\u201c). Sind in der Bestellung von SENZOR keine Preise angegeben, hat der Lieferant ein Preisangebot zu unterbreiten. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Annahme des Preisangebots durch SENZOR zustande. <\/p>\n<p><strong>2.2<\/strong> Die Preise sind fest. Sofern der Preis auf Basis eines Budgets ermittelt wird, ist dieses Budget verbindlich und vollst\u00e4ndig. \u00c4nderungen \u2013 auch unvorhergesehene \u2013 von Ein- und Ausfuhrz\u00f6llen und -geb\u00fchren sowie Wechselkursen berechtigen den Lieferanten nicht zur Preisanpassung. Der Vertrag wird grunds\u00e4tzlich in EUR geschlossen. Ist dies nicht der Fall, gilt folgende W\u00e4hrungsklausel: Die EU-W\u00e4hrung dient als Sicherungsw\u00e4hrung (nachfolgend \u201eM1\u201c), die Auftragsw\u00e4hrung als Sicherungsw\u00e4hrung (nachfolgend \u201eM2\u201c). Der Wechselkurs entspricht dem Mittelkurs der Slowakischen Nationalbank (nachfolgend \u201eWechselkurs\u201c). \u00c4ndert sich der Wechselkurs zwischen M1 und M2 nach Vertragsschluss, ist der Preis in M2 entsprechend anzupassen, sodass der Preis in M1 unver\u00e4ndert bleibt.     <\/p>\n<p><strong>3.1<\/strong> SENZOR ist berechtigt, den Preis in den im Anhang dieser AGB aufgef\u00fchrten W\u00e4hrungen (nachfolgend \u201eAusgew\u00e4hlte W\u00e4hrung\u201c genannt) zu zahlen. F\u00fcr die Umrechnung wird der am Zahlungstag g\u00fcltige Wechselkurs zwischen der W\u00e4hrung des Vertragspreises und der Ausgew\u00e4hlten W\u00e4hrung verwendet. <\/p>\n<h3>3. Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p><strong>3.1<\/strong> SENZOR ist zur Zahlung erst nach vollst\u00e4ndiger Warenlieferung einschlie\u00dflich aller Dokumente gem\u00e4\u00df Ziffer 6, Absatz 6.5, sowie nach Erhalt einer detaillierten Rechnung gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer verpflichtet (insbesondere mit Angabe von: Bestellnummer und -datum, Artikelnummer, Name des Kunden, Menge und Spezifikation, Preise und Rabatte, Lieferscheinnummer und -datum, Ursprungsland der Ware sowie der entsprechenden Zolltarifnummer). Rechnungen sind am 20. Tag oder am n\u00e4chsten Werktag des Folgemonats f\u00e4llig (d. h. des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die jeweilige Rechnung an SENZOR \u00fcbermittelt wurde). Sofern andere Zahlungsfristen vereinbart wurden, beginnt die jeweils gesondert vereinbarte Zahlungsfrist erst mit der \u00dcbermittlung der Rechnung (Datum des Rechnungseingangs bei SENZOR). Als Zahlung gilt der Zeitpunkt der Zahlungsanweisung durch SENZOR.      <\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong> F\u00fcr die Rechnungsstellung sind die vereinbarten und schriftlich best\u00e4tigten Liefertermine ma\u00dfgeblich. Die Rechnungsstellung auf Basis fr\u00fcherer Lieferungen bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von SENZOR. <\/p>\n<p><strong>3.3<\/strong> Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen oder Verbindlichkeiten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SENZOR abzutreten. SENZOR ist berechtigt, seine Forderungen oder Verbindlichkeiten an Dritte zu \u00fcbertragen, sofern der Lieferant dem zustimmt.  <\/p>\n<p><strong>3.4<\/strong> SENZOR ist berechtigt, seine Forderungen gegen den Lieferanten mit den Forderungen des Lieferanten gegen SENZOR aufzurechnen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen SENZOR mit den Forderungen von SENZOR gegen den Lieferanten aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur durch schriftliche Vereinbarung m\u00f6glich. Diese Bestimmung gilt insbesondere f\u00fcr Forderungen von SENZOR aus Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder sonstigen Anspr\u00fcchen von SENZOR aufgrund von M\u00e4ngeln an vom Lieferanten gelieferter Ware. In diesem Fall stellt SENZOR dem Lieferanten in der Regel eine Rechnung aus und rechnet seine Forderungen gegen den Lieferanten mit den Forderungen des Lieferanten gegen SENZOR auf.   <\/p>\n<h3>4. Lieferung und Einhaltung von Lieferterminen<\/h3>\n<p><strong>4.1<\/strong> Der im Vertrag schriftlich vereinbarte Liefertermin ist verbindlich. Die Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins stellt eine wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten dar, in welchem \u200b\u200bFall SENZOR zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt ist. <\/p>\n<p><strong>4.2<\/strong> Alle Lieferungen erfolgen an die Adresse von SENZOR s.r.o., Magnezit\u00e1rska 11, 040 13 Ko\u0161ice oder an eine andere im Vertrag schriftlich vereinbarte Adresse (nachfolgend \u201eLieferort\u201c genannt). F\u00fcr die fristgerechte Lieferung ist die Entgegennahme der Ware am Lieferort von Bedeutung. Teillieferungen oder Teilerf\u00fcllungen sind nur mit der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von SENZOR m\u00f6glich.  <\/p>\n<p><strong>4.3<\/strong> Sofern im Vertrag kein Liefertermin festgelegt ist, muss die Lieferung unverz\u00fcglich erfolgen.<\/p>\n<p><strong>4.4<\/strong> Die Lieferung erfolgt an den Lieferort. Die Transportkosten werden zwischen dem Lieferanten und SENZOR in gegenseitiger Vereinbarung geregelt. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Besch\u00e4digung der Ware geht erst mit der physischen \u00dcbergabe der Ware am Lieferort an SENZOR \u00fcber. Der Lieferant ist verpflichtet, die in der Bestellung angegebenen Versandbestimmungen einzuhalten.  <\/p>\n<p><strong>4.5<\/strong> Der Lieferant hat SENZOR unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber alle Umst\u00e4nde zu informieren, die die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine gef\u00e4hrden, um eine schnellstm\u00f6gliche Kl\u00e4rung des weiteren Vorgehens zu erm\u00f6glichen. Im Falle einer versp\u00e4teten Lieferung ist der Lieferant verpflichtet, SENZOR f\u00fcr jeden Kalendertag der Versp\u00e4tung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,1 % des Preises der versp\u00e4tet gelieferten Ware zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe ber\u00fchrt nicht die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen.  <\/p>\n<p><strong>4.6<\/strong> Alle Lieferungen m\u00fcssen zusammen mit den gesetzlich und\/oder vertraglich vereinbarten Unterlagen erfolgen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr alle Produkte, f\u00fcr die Sicherheitsdatenbl\u00e4tter oder Pr\u00fcfberichte erforderlich sind; diese geh\u00f6ren zum Lieferumfang. Weiterhin umfasst der Lieferumfang Betriebsanleitungen, technische Datenbl\u00e4tter, Beschreibungen, Dokumentationen oder Gefahrenhinweise, genehmigte Toleranzen, gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate sowie Best\u00e4tigungen \u00fcber den Erwerb oder die Erteilung von Typgenehmigungen. Alle diese Dokumente sind grunds\u00e4tzlich in deutscher und slowakischer Sprache einzureichen.  <\/p>\n<p><strong>4.7<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, auf eigene Kosten f\u00fcr eine angemessene und sichere Verpackung der Ware gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen und dem Vertrag zu sorgen.<\/p>\n<p><strong>4.8<\/strong> Die detaillierten Bestimmungen zur Warenlieferung sind in den Allgemeinen Lieferbedingungen von SENZOR enthalten, die Bestandteil der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von SENZOR sind. Ein Versto\u00df gegen die Allgemeinen Lieferbedingungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten dar. <\/p>\n<p><strong>4.9<\/strong> Da eine sofortige Pr\u00fcfung der Ware am Lieferort nicht m\u00f6glich ist, erfolgt die Pr\u00fcfung durch SENZOR innerhalb von 45 Werktagen ab Lieferdatum am Lieferort. Nach der Pr\u00fcfung kann SENZOR M\u00e4ngel der gelieferten Ware, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, beanstanden. F\u00fcr sonstige M\u00e4ngel, wie etwa hinsichtlich Art und Menge der Ware, gelten die Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen gem\u00e4\u00df Artikel V dieser AGB.  <\/p>\n<h3>5. Garantie<\/h3>\n<p><strong>5.1<\/strong> Der Lieferant ist daf\u00fcr verantwortlich, die Ware vertragsgem\u00e4\u00df und mangelfrei zu liefern. Die Eigenschaften der Ware m\u00fcssen dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechen, in jedem Fall den geltenden Rechtsvorschriften und anwendbaren Sicherheitsbestimmungen sowie den entsprechenden Angaben in den Prospektunterlagen oder anderen Vertragsbestandteilen.<\/p>\n<p><strong>5.2<\/strong> Im Falle erheblicher M\u00e4ngel, die eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Ware verhindern, ist SENZOR berechtigt, den Kaufpreis oder einen Teil des Kaufpreises bis zur Beseitigung des Mangels einzubehalten.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong> Der Lieferant haftet f\u00fcr M\u00e4ngel gem\u00e4\u00df den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Slowakischen Republik. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt zwei Jahre ab Lieferung der Ware an den jeweils vereinbarten Lieferort (nachfolgend \u201eGew\u00e4hrleistungsfrist\u201c). F\u00fcr alle materiellen und immateriellen M\u00e4ngel stehen SENZOR Rechte gem\u00e4\u00df Ziffer 436 Absatz 1 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu. SENZOR ist verpflichtet, den Lieferanten innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Reklamation \u00fcber die Art der geltend gemachten Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche zu informieren. Die Inanspruchnahme der Bestimmungen der Ziffern 427 und 428 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist ausgeschlossen; SENZOR kann w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche geltend machen.     <\/p>\n<p><strong>5.4<\/strong> M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nach Wahl von SENZOR am Lieferort, am Sitz von SENZOR, am Sitz des Lieferanten, an einem im Vertrag festgelegten Ort oder an einem von der SENZOR-Vertriebsorganisation (einer von SENZOR f\u00fcr Serviceleistungen benannten Einheit) festgelegten Ort zu erf\u00fcllen. S\u00e4mtliche anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Lieferant. <\/p>\n<p><strong>5.5<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, SENZOR unverz\u00fcglich \u00fcber alle Risiken zu informieren, die bei der Verwendung des Produkts vern\u00fcnftigerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p><strong>5.6<\/strong> Kommt der Lieferant nach Eingang der Reklamation seinen Verpflichtungen zur M\u00e4ngelbeseitigung nicht innerhalb einer technisch angemessenen Frist (maximal f\u00fcnf Werktage) nach, ist SENZOR ungeachtet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die festgestellten M\u00e4ngel selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, ohne dass die Dauer der Verpflichtungen des Lieferanten dadurch ber\u00fchrt wird. Die M\u00e4ngelbeseitigung befreit den Lieferanten in diesen F\u00e4llen nicht von seiner Haftung.  <\/p>\n<p><strong>5.7<\/strong> Im Falle von M\u00e4ngeln, deren Beseitigung nicht aufgeschoben werden kann (insbesondere bei drohender Verz\u00f6gerung), ist SENZOR berechtigt, die M\u00e4ngel auf Kosten des Lieferanten selbst oder durch einen beauftragten Dritten zu beseitigen und den Lieferanten hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu informieren. Die Beseitigung von M\u00e4ngeln entbindet den Lieferanten in diesen F\u00e4llen nicht von seiner Haftung. <\/p>\n<p><strong>5.8<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit die erforderlichen zus\u00e4tzlichen Lieferungen und Dienstleistungen, DAP (EU) \/ DDP (Nicht-EU) ab Werk des Endkunden gem\u00e4\u00df Incoterms 2010, zu erbringen sowie alle Reparaturen, Justierungen, Erg\u00e4nzungen und Arbeiten durchzuf\u00fchren und die Erreichung der vereinbarten Leistungsparameter sicherzustellen, ohne dass SENZOR zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.<\/p>\n<p><strong>5.9<\/strong> Die Anwendung des \u00a7 377 HGB, der die M\u00e4ngelr\u00fcge regelt, ist f\u00fcr SENZOR ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. SENZOR ist daher nicht verpflichtet, M\u00e4ngel gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB geltend zu machen. Weitergehende Verpflichtungen von SENZOR zur R\u00fcge oder zur Durchf\u00fchrung einer Untersuchung sind hiermit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.  <\/p>\n<p><strong>5.10<\/strong> Der Lieferant ist ferner verpflichtet, Ersatzteile f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Lieferdatum bereitzuhalten und diese an SENZOR zum Listenpreis (jedoch nicht h\u00f6her als der \u00fcbliche Marktpreis) zu liefern, und falls kein solcher Preis existiert, zum \u00fcblichen Marktpreis und innerhalb der \u00fcblichen Lieferzeit.<\/p>\n<p><strong>5.11<\/strong> Entscheidet sich SENZOR im Rahmen der Geltendmachung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen f\u00fcr die Lieferung von Ersatzware (nachfolgend \u201eErsatzware\u201c), gelten f\u00fcr die Lieferung der Ersatzware dieselben Bedingungen wie f\u00fcr die Lieferung der zu ersetzenden Ware. Die Liefertermine werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem SENZOR sein Recht auf Lieferung von Ersatzware gegen\u00fcber dem Lieferanten aus\u00fcbt. Entscheidet sich SENZOR f\u00fcr die Reparatur der Ware (nachfolgend \u201eReparatur\u201c), so hat diese unverz\u00fcglich zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf die Dauer der Reparatur 7 Tage ab dem Zeitpunkt der Aus\u00fcbung des Rechts von SENZOR auf Lieferung von Ersatzware gegen\u00fcber dem Lieferanten nicht \u00fcberschreiten. Die Reparatur wird nach Wahl von SENZOR am Lieferort, am Sitz von SENZOR oder am Sitz des Lieferanten oder an einem im Vertrag festgelegten Ort durchgef\u00fchrt.   <\/p>\n<p><strong>5.12<\/strong> Der Lieferant wird dar\u00fcber hinaus bestm\u00f6gliche Unterst\u00fctzung bei der L\u00f6sung von Problemen und der Beseitigung von Fehlern leisten.<\/p>\n<p><strong>5.13<\/strong> Der Lieferant tr\u00e4gt alle Kosten, die aufgrund von M\u00e4ngeln der Ware oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln der Ware entstehen (insbesondere Reparaturkosten, Transportkosten, Montage- und Demontagekosten, Kosten f\u00fcr Servicetechniker, Diagnosekosten, Kosten f\u00fcr die Lieferung von Ersatzwaren sowie alle anderen Kosten im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln).<\/p>\n<h3>6. Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden, und Produktsicherheit<\/h3>\n<p><strong>6.1<\/strong> Der Lieferant haftet f\u00fcr alle Verluste und Sch\u00e4den, die SENZOR durch ihn, seine Unterauftragnehmer, Mitarbeiter oder sonstige mit ihm zusammenarbeitende Personen entstehen (insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den aus M\u00e4ngeln und damit verbundenen entgangenen Gewinnen), sowie f\u00fcr Sachsch\u00e4den und Personensch\u00e4den im Sinne der slowakischen Rechtsordnung. Im Falle h\u00f6herer Gewalt ist die Haftung nach Artikel X ausgeschlossen. <\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong> Hinsichtlich der Haftung des Lieferanten f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ein mangelhaftes Produkt verursacht werden, und der Produktsicherheit gelten die einschl\u00e4gigen Bestimmungen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik.<\/p>\n<p><strong>6.3<\/strong> Auf Verlangen von SENZOR ist der Lieferant verpflichtet, den Hersteller der Produkte und den Inverkehrbringer anzugeben. Bei ausl\u00e4ndischen Produkten ist der Lieferant zudem verpflichtet, das Ursprungsland und den Importeur anzugeben. Sollten Dritte Anspr\u00fcche gegen SENZOR auf Schadensersatz wegen eines durch ein fehlerhaftes Produkt verursachten Schadens gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber die Produkthaftung oder anderen anwendbaren Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes geltend machen, ist der Lieferant verpflichtet, SENZOR den entstandenen Schaden zu ersetzen und SENZOR in etwaigen Gerichtsverfahren zu unterst\u00fctzen und bei der Abwehr von Anspr\u00fcchen Dritter mitzuwirken.  <\/p>\n<p><strong>6.4<\/strong> Im Falle von Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln ist der Lieferant verpflichtet, alle geeigneten Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Anspr\u00fcche Dritter gegen SENZOR abzuwehren. Sollte ein Dritter Anspr\u00fcche gegen SENZOR aus Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechten, Markenrechten, Gebrauchsmustern, Patenten usw., geltend machen, wird SENZOR den Lieferanten unverz\u00fcglich und umfassend dar\u00fcber informieren. Der Lieferant ist verpflichtet, SENZOR f\u00fcr jeden entstandenen Schaden zu ersetzen und SENZOR in etwaigen Gerichtsverfahren bei der Abwehr von Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen und mitzuwirken.<\/p>\n<p><strong>6.5<\/strong> Technische Datenbl\u00e4tter, Pr\u00fcfberichte, Beschreibungen, Dokumentationen oder Gefahrenhinweise, Sicherheitsdatenbl\u00e4tter, genehmigte Toleranzen, gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate, Best\u00e4tigungen \u00fcber den Erhalt oder die Erteilung von Typgenehmigungszeichen m\u00fcssen SENZOR sp\u00e4testens bei Lieferung vorgelegt werden.<\/p>\n<h3>7. Umweltschutz<\/h3>\n<p>Der Lieferant verpflichtet sich, ausschlie\u00dflich Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die den in der Slowakischen Republik geltenden Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Sicherheit entsprechen (insbesondere m\u00fcssen Holzverpackungen den IPC-Richtlinien entsprechen). Gef\u00e4hrliche Produkte oder Stoffe m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet werden. Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die ihm bekannt gewordenen Dokumente und alle schriftlichen Anweisungen der Firma SENZOR, insbesondere die Anweisungen zur technischen und Arbeitssicherheit, einzuhalten.  <\/p>\n<p><strong>7.2<\/strong> Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, seinen R\u00fccktritt vom Vertrag schriftlich an die Gesch\u00e4ftsadresse des Verk\u00e4ufers oder per E-Mail an die vom Verk\u00e4ufer angegebene Adresse mitzuteilen und dabei die Bestellung, auf die sich der R\u00fccktritt bezieht, eindeutig zu kennzeichnen.<\/p>\n<h3>8. Vertragsverletzung und R\u00fccktritt vom Vertrag \u2013 Allgemeine Bestimmungen<\/h3>\n<p>SENZOR ist in jedem Fall berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der Lieferant seine vertraglichen Pflichten verletzt, sofern in Artikel IX nichts anderes bestimmt ist, oder wenn mehr als zwei Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Lieferanten anh\u00e4ngig sind oder ein Insolvenzverfahren gegen dessen Verm\u00f6gen eingeleitet wird. SENZOR ist berechtigt, nach eigenem Ermessen von der teilweisen oder der gesamten Vertragserf\u00fcllung zur\u00fcckzutreten.  <\/p>\n<h3>9. Verz\u00f6gerung und R\u00fccktritt vom Vertrag<\/h3>\n<p><strong>9.1<\/strong> Im Falle einer Verz\u00f6gerung der Lieferung oder der Beseitigung von M\u00e4ngeln durch den Lieferanten um mehr als 30 Tage ist SENZOR berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Frist vom gesamten Vertrag oder von einem Teil des Vertrags hinsichtlich der vom Lieferanten in Verzug geratenen Teilleistung zur\u00fcckzutreten, einen Dritten mit der Lieferung oder Leistung, mit der der Lieferant in Verzug geraten ist, zu beauftragen und Schadensersatz und entgangenen Gewinn zu verlangen, oder auf dem Vertrag zu bestehen und Schadensersatz und entgangenen Gewinn (insbesondere im Falle von Umsatzeinbu\u00dfen oder Produktionsausf\u00e4llen) zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>9.2<\/strong> Im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Verz\u00f6gerung ist der Lieferant verpflichtet, SENZOR unverz\u00fcglich nach Kenntnisnahme der Verz\u00f6gerung schriftlich dar\u00fcber zu informieren und die Gr\u00fcnde sowie den voraussichtlichen Fertigstellungstermin anzugeben.<\/p>\n<p><strong>9.3<\/strong> SENZOR kann auch vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Verz\u00f6gerung, der Vertragsbruch oder die Nichterf\u00fcllung des Vertrags auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und l\u00e4nger als einen Monat andauert. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt befreien den Lieferanten nur dann von der Pflicht zum Schadensersatz aufgrund der Nichterf\u00fcllung seiner Pflichten, wenn SENZOR gem\u00e4\u00df Artikel X Absatz 9.3 dar\u00fcber informiert wurde.   2.<\/p>\n<p><strong>9.4<\/strong> SENZOR ist berechtigt, nach eigenem Ermessen von der teilweisen oder vollst\u00e4ndigen Vertragserf\u00fcllung zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>9.5<\/strong> Der Lieferant kann wegen eines Vertragsbruchs seitens SENZOR vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn SENZOR den betreffenden Vertragsbruch nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Aufforderung des Lieferanten beseitigt hat.<\/p>\n<h3>10. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p><strong>10.1<\/strong> Beide Parteien verstehen unter \u201eH\u00f6herer Gewalt\u201c au\u00dfergew\u00f6hnliche Ursachen oder Ereignisse, die eine Partei an der Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise hindern und die auf Handlungen, Ereignisse, Verz\u00f6gerungen oder Vorkommnisse zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die au\u00dferhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen und deren Verhinderung ihr nicht auferlegt werden kann. Zu diesen au\u00dfergew\u00f6hnlichen Ereignissen oder Ursachen z\u00e4hlen insbesondere Naturkatastrophen (wie Feuer, \u00dcberschwemmung oder Sturm), Krieg, Aufruhr und Aufst\u00e4nde. Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitsk\u00e4mpfe gelten nicht als F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt.  <\/p>\n<p><strong>10.2<\/strong> Eine Partei, die sich auf \u201eh\u00f6here Gewalt\u201c beruft, hat die andere Partei innerhalb von f\u00fcnfzehn (15) Kalendertagen detailliert \u00fcber Art, Beginn und voraussichtliches Ende des Ereignisses zu unterrichten. Die Nichteinhaltung dieser Unterrichtungspflicht berechtigt die betroffene Partei nicht zur Geltendmachung h\u00f6herer Gewalt und befreit sie somit nicht von ihren vertraglichen Verpflichtungen. <\/p>\n<p><strong>10.3<\/strong> Die Haftung ist nicht ausgeschlossen, wenn ein Hindernis erst nach Eintritt des Verzugs durch den Verpflichteten oder aufgrund wirtschaftlicher Umst\u00e4nde entstanden ist. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung aufgrund h\u00f6herer Gewalt besteht nur f\u00fcr die Dauer der durch h\u00f6here Gewalt bedingten Hindernisse, sofern diese mit der jeweiligen Verz\u00f6gerung in Zusammenhang stehen. <\/p>\n<h3>11. Bereitstellung von Material<\/h3>\n<p><strong>11.1<\/strong> S\u00e4mtliche Materialien, Zusatzteile und Hilfsmittel (Zeichnungen, Formulare, Dokumente, Programme, Ger\u00e4te und Werkzeuge), die von SENZOR bereitgestellt werden, bleiben uneingeschr\u00e4nktes Eigentum von SENZOR und d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung der Auftr\u00e4ge von SENZOR verwendet werden (nachfolgend \u201evon SENZOR bereitgestellte Dinge\u201c genannt).<\/p>\n<p><strong>11.2<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die von SENZOR bereitgestellten Gegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig zu behandeln und sie auf Verlangen von SENZOR unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p><strong>11.3<\/strong> Falls der Lieferant die von SENZOR gelieferten Gegenst\u00e4nde im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit zerst\u00f6rt oder besch\u00e4digt, ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. <\/p>\n<p><strong>11.4<\/strong> Falls ein anderer Unterauftragnehmer von SENZOR dem Lieferanten direkt Waren geliefert hat, die f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich sind, sind diese Waren nach Eingang im Werk des Lieferanten auf Qualit\u00e4t, Funktion und Quantit\u00e4t zu pr\u00fcfen. Das Ergebnis dieser Pr\u00fcfung ist SENZOR schriftlich mitzuteilen. Eine Mitteilung per Fax oder E-Mail ist hierf\u00fcr ausreichend. Pr\u00fcfberichte sind auf Verlangen von SENZOR beizuf\u00fcgen.   <\/p>\n<p><strong>11.5<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die von SENZOR gelieferten Artikel mit fachlicher Sorgfalt auf ihre Eignung f\u00fcr die Warenherstellung zu pr\u00fcfen und SENZOR etwaige M\u00e4ngel oder Ungeeignetheiten unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>11.6<\/strong> Ben\u00f6tigt der Lieferant Material, Dokumente, Belege, Informationen usw. von SENZOR, so ist er verpflichtet, SENZOR dies unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<h3>12. Geheimhaltungspflicht<\/h3>\n<p><strong>12.1<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm mitgeteilten und\/oder \u00fcbermittelten Informationen sowie die ihm anderweitig zugegangenen Dokumente von SENZOR vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um deren Kenntnisnahme und\/oder Nutzung durch Dritte zu verhindern. Der Lieferant verpflichtet sich ferner, die ihm mitgeteilten und\/oder \u00fcbermittelten Informationen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Zwecke des mit SENZOR geschlossenen Vertrags zu verwenden.  <\/p>\n<p><strong>12.2<\/strong> Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer werden vorrangig durch Vereinbarung beigelegt. Kommt es zu keiner Einigung, ist das zust\u00e4ndige Gericht f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten das ordentliche Gericht des Verk\u00e4ufers in der Slowakischen Republik. <\/p>\n<p><strong>12.3<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, seine Unterauftragnehmer und Zulieferer nachweislich zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn die Informationen dem Lieferant oder der \u00d6ffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren.  <\/p>\n<p><strong>12.4<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, irrt\u00fcmlich erhaltene Dokumente unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzusenden und diese mit der gleichen Vertraulichkeit zu behandeln.<\/p>\n<p><strong>12.5<\/strong> Der Lieferant ist w\u00e4hrend der Laufzeit des betreffenden Vertrags sowie auch nach dessen Beendigung verpflichtet, Informationen und Dokumente von SENZOR vertraulich zu behandeln und diese auf Verlangen unverz\u00fcglich an SENZOR zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<h3>13. Besondere Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>13.1<\/strong> Der Vertrag unterliegt den Bestimmungen des \u00a7 409 und den nachfolgenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung, die sich auf Kaufvertr\u00e4ge beziehen. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, z. B. \u00fcber die Montage von Waren, so unterliegt er den Bestimmungen des \u00a7 536 und den nachfolgenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung, die sich auf Werkvertr\u00e4ge beziehen.  <\/p>\n<p><strong>13.2<\/strong> Die Lieferung erfolgt durch \u00dcbergabe der Ware an SENZOR am Lieferort. Eigentum und Gefahr\u00fcbergang an der Ware erfolgen mit der Lieferung an SENZOR. Handelt es sich um einen Werkvertrag, gilt die Lieferung als abgeschlossen, sobald die Arbeiten von SENZOR abgeschlossen und \u00fcbernommen wurden; zu diesem Zeitpunkt gehen Eigentum und Gefahr\u00fcbergang ebenfalls an SENZOR \u00fcber.  <\/p>\n<p><strong>13.3<\/strong> Sofern die Ware dem geistigen Eigentum unterliegt, ist der Lieferant verpflichtet, SENZOR unentgeltlich eine Lizenz zu erteilen:<\/p>\n<ul>\n<li>(i) die zeitlich und r\u00e4umlich unbegrenzt ist<\/li>\n<li>(ii) deren Geltungsbereich unbeschr\u00e4nkt ist<\/li>\n<li>(iii) die die Erteilung von Unterlizenzen an Dritte erm\u00f6glicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>13.4<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die schriftlichen Anweisungen von SENZOR zu befolgen. Der Lieferant ist ferner verpflichtet, die Anweisungen von SENZOR auf ihre Eignung zu pr\u00fcfen und SENZOR unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber fehlerhafte, irrt\u00fcmliche oder anderweitig ungenaue oder ungeeignete Anweisungen zu informieren. <\/p>\n<p><strong>13.5<\/strong> SENZOR ist berechtigt, die Warenlieferung und die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Lieferanten zu \u00fcberpr\u00fcfen, und der Lieferant ist verpflichtet, diese \u00dcberpr\u00fcfung zu erm\u00f6glichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag handelt. <\/p>\n<p><strong>13.6<\/strong> \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieses Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p><strong>13.7<\/strong> Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und anderen Dokumenten, Mitteilungen oder Auftragsbest\u00e4tigungen haben die Bestimmungen dieser AGB stets Vorrang, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>13.8<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, w\u00e4hrend der gesamten Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung f\u00fcr Sch\u00e4den an Dritten, einschlie\u00dflich Sch\u00e4den durch ein fehlerhaftes Produkt, abzuschlie\u00dfen und aufrechtzuerhalten, deren Deckung dem Umfang seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit angemessen ist. Auf Verlangen hat der Lieferant SENZOR einen Nachweis \u00fcber eine g\u00fcltige Versicherung vorzulegen. <\/p>\n<p><strong>13.9<\/strong> Falls SENZOR aufgrund einer Pflichtverletzung oder mangelhaften Leistung des Lieferanten einen Reputationsschaden erleidet, ist der Lieferant verpflichtet, diesen Schaden einschlie\u00dflich aller Kosten seiner Beseitigung zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>13.10<\/strong> Entwickelt der Lieferant im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung technische L\u00f6sungen, Entw\u00fcrfe, Dokumentationen oder sonstige Ergebnisse kreativer T\u00e4tigkeit auf Grundlage der Anforderungen von SENZOR, so gehen s\u00e4mtliche geistigen Eigentumsrechte an diesen Ergebnissen unentgeltlich mit deren Entstehung auf SENZOR \u00fcber. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diese Rechte zugunsten von SENZOR zu \u00fcbertragen oder zu sch\u00fctzen. <\/p>\n<h3>14. Rechtssystem, Gerichtsbarkeit<\/h3>\n<p><strong>14.1<\/strong> Die Parteien werden in allen Fragen der Auslegung dieses Abkommens und der Zusammenarbeit au\u00dfergerichtliche L\u00f6sungen im gegenseitigen Einvernehmen anstreben.<\/p>\n<p><strong>14.2<\/strong> Ist eine au\u00dfergerichtliche Einigung nicht m\u00f6glich oder kommt eine der Parteien dieser nicht freiwillig nach, ist im Streitfall das Gericht Bratislava I zust\u00e4ndig. Es gilt das Recht der Slowakischen Republik, insbesondere die Bestimmungen der Zivilprozessordnung.<\/p>\n<h3>15. Datenschutz (DSGVO)<\/h3>\n<p>Verarbeitet der Lieferant im Auftrag von SENZOR im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung personenbezogene Daten, verpflichtet er sich, diese gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/679 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates (DSGVO) und dem franz\u00f6sischen Datenschutzgesetz Nr. 18\/2018 Slg. zum Schutz personenbezogener Daten in seiner jeweils geltenden Fassung zu verarbeiten. Der Lieferant ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.  <\/p>\n<h3>16. Heilsklausel<\/h3>\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<h3>17. Effizienz<\/h3>\n<p><strong>17.1<\/strong> Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen treten am <strong>1. Mai 2025<\/strong> in Kraft.<\/p>\n<p><strong>17.2<\/strong> Diese AGB ersetzen vollst\u00e4ndig alle vorherigen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der SENZOR, s.r.o.<\/p>\n<p><strong>17.3<\/strong> Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind g\u00fcltig und verbindlich, bis sie durch neue Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von SENZOR ersetzt oder aufgehoben werden.<\/p>\n<p><strong>17.4<\/strong> Die AGB sind f\u00fcr alle nach ihrem Inkrafttreten zustande gekommenen Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge verbindlich.<\/p>\n<p><strong>In Ko\u0161ice, am 1. Mai 2025 <\/strong><br \/>\n<strong>SENSOR, sro<\/strong><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":35,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-5935","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.1 (Yoast SEO v27.5) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Einkaufsbedingungen - SENZOR<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/senzor.sk\/de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Einkaufsbedingungen\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/senzor.sk\/de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"SENZOR\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-04-30T10:35:23+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"22\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/senzor.sk\\\/de\\\/allgemeine-einkaufsbedingungen\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/senzor.sk\\\/de\\\/allgemeine-einkaufsbedingungen\\\/\",\"name\":\"Allgemeine Einkaufsbedingungen - 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